In der Praxis be­stä­tigt sich immer wieder, dass in der Mehr­zahl der Fälle gravie­rende In­for­ma­tions­de­fi­zi­te mit­ursäch­lich sind für das Scheitern des Un­ter­neh­mens oder eines In­ve­sti­tions­vor­ha­bens. Die In­for­ma­tions­de­fi­zi­te wären durch qua­li­fi­zier­te Be­ra­tun­gen zu be­he­ben gewesen. Diese Ein­schät­zung wird auch von den Kre­dit­in­sti­tu­ten geteilt, diese verlangen vor grö­ße­ren Grün­dungs­kre­di­ten externe Be­ratung.
Recht­zei­tige und qua­li­fi­zier­te Be­ra­tung wird daher für Exis­tenz­grün­der immer mehr zu einem wich­ti­gen Wett­be­werbs­fak­tor und zu einem Ga­rant für un­ter­neh­me­ri­schen Er­folg.
Wir unter­stüt­zen Sie als Un­ter­neh­mens­grün­der auf al­len steuer­li­chen und be­triebs­wirt­schaft­li­chen Ge­bie­ten und ste­hen ihnen beim Aufbau der eigenen Exi­stenz beratend zur Seite. Wir sind durch unsere fun­dierte Aus­bil­dung und Berufs­praxis der qua­li­fi­zier­te Grün­dungs­be­ra­ter für Sie.
Die Grün­dungs­be­ra­tung durch uns ist ein Pla­nungs­pro­zess in fünf Pha­sen. Alle er­for­der­lichen Ar­beits­schrit­te zur In­for­mations­gewin­nung, -ana­lyse und -aus­wer­tung mü­ssen aus­führ­lich dar­ge­stellt werden:
  • Kontaktaufnahme
  • er­stes Ge­spräch zwi­schen Steu­er­be­ra­ter und Grün­der
  • Durchführung des Auftrags
  • Verwaltung und Abrechnung
  • Er­stel­lung des Grün­dungs­be­richts als letzt­end­liches Er­geb­nis

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